Kopieren, Speichern, Teilen: Die Regeln für den Schulalltag einfach erklärt


 

Lehrmittel, Arbeitsblätter und Aufgabensammlungen sowie Inhalte von Internetseiten und -plattformen sind geistige Schöpfungen und deshalb urheberrechtlich geschützt – das Vervielfältigen und Verbreiten ohne ausdrückliche Genehmigung ist verboten. Lehrpersonen allerdings sind privilegiert und dürfen Inhalte in gewissem Masse weiterverwenden. Für die gesetzlich erlaubten Nutzungen ist eine Vergütung geschuldet. «share fair» fasst die geltenden Regeln vereinfacht zusammen. Verbindlich sind ausschliesslich das Urheberrechtsgesetz und der «Gemeinsame Tarif 7» für schulische Nutzungen.

 

Die Initianten von «share fair» haben die geltenden Regeln einfach, übersichtlich und verständlich zusammengefasst, indem sie erlaubte und nicht erlaubte Anwendungsfälle aufzeigen. Mit Respekt für Autor:innen kopieren, speichern und teilen heisst, Materialien nur im Schulkontext verbreiten, nie öffentlich ins Internet stellen und im Zweifelsfall beim Verlag nachfragen.

 

Danke, dass Sie die Regeln einhalten und uns beim Schutz des Copyrights unterstützen!

Die aktuellen Regeln im Überblick



Gesetzlich erlaubt:

  • Zeitungs- und Zeitschriftenartikel oder einzelne, nicht zusammenhängende Buchkapitel ausschliesslich für die eigene Klasse kopieren
  • Ausschnitte zu eigenen Unterrichtsunterlagen zusammenstellen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Ausschnitte via Internet teilen
  • Zusammenstellungen von Ausschnitten mit anderen Lehrpersonen teilen

Gesetzlich erlaubt:

  • Erworbene Zeitungen, Zeitschriften und Bücher im Unterricht abgeben oder innerhalb der Klasse ausleihen
  • Texte in der Klasse vortragen lassen
  • Dateien und Plattformen so verwenden, wie es die Lizenzverträge vorsehen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Werke, die im Handel erhältlich sind, vollständig oder fast vollständig kopieren, speichern und teilen

Gesetzlich erlaubt:

  • Filme, Radio- oder TV-Aufnahmen im Unterricht abspielen
  • Sendungen in schulinternen Mediatheken mit Passwortschutz bereitstellen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Filme/Sendungen ausserhalb der Klasse oder ausserhalb des Lehrplans verwenden
  • Filme/Sendungen via Internet teilen

Gesetzlich erlaubt:

  • Ausschnitte aus Werken zur internen Dokumentation speichern
  • Gespeicherte Ausschnitte aus Werken in der Klasse verwenden

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Gespeicherte Ausschnitte aus Werken für andere Lehrpersonen zugänglich machen
  • Aus fremden Werken eigene Lehrmittel zusammenstellen und teilen

Gesetzlich erlaubt:

  • Veröffentlichte Bildwerke und Fotos für die Klasse kopieren oder speichern

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Bildwerke ausserhalb der Klasse oder ausserhalb des Lehrplans verwenden
  • Bildwerke via Internet teilen

Gesetzlich erlaubt:

  • Einzelne Lieder und Seiten aus Musikalien für die Klasse kopieren
  • Musikstücke an kostenlosen internen Schulanlässen aufführen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Ganze Notenhefte oder ‑bücher kopieren
  • Musikstücke an Veranstaltungen aufführen, an denen Aussenstehende teilnehmen